Steuererklärung

Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer- komplizierte Steuergesetze einfach erklärt!

Um die deutschen Steuergesetze zu verstehen benötigt man umfangreiches Fachwissen. Nach nunmehr 15 Jahren Berufserfahrung im Steuerbereich und der durchgängigen Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen habe ich viele Fallstricke bereits kennengelernt. Welcher Branche Sie auch immer angehören ob Handwerk, Dienstleistung oder Industrie, jeder Bereich hat seine eigenen Anforderungen. Mit welchem Steuersatz muss ich die Ware oder Dienstleistung belegen 7%, 19% oder steuerfrei? Bin ich überhaupt Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuerpflichtig? Verlieren Sie nicht den Durchblick, holen Sie sich professionelle Hilfe.

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Einkommensteuererklärung

Einkommen-
steuererklärung

Egal ob für Sie als Unternehmer oder Privatperson ich erledige Ihre Steuererklärung schnell, effizient und kostengünstig. Bei schwierigen Sachverhalten wie Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträgen helfe ich Ihnen den effektivsten Weg zu finden. Ärgern Sie sich nicht länger mit der Steuererklärung rum, geben Sie die Aufgabe in professionelle Hände und sparen Sie sich wertvolle Zeit. Ich habe eine Checkliste für ein Erstberatungsgespräch hinterlegt, dort finden Sie eine detaillierte Aufstellung der benötigten Unterlagen.

Sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

Im Steuerrecht ist nicht jeder verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Aber wann bin ich verpflichtet? Grundsätzlich gilt, sobald der Steuerpflichtige andere Einkünfte hat die nicht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Arbeitnehmereinkünfte) sind, ist der Steuerpflichtige verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Auch wenn Lohnersatzleistungen bezogen wurden (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Mutterschaftszuschuss) ist der Steuerpflichtige verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.


Werbungskosten

Grundsätzlich gilt, dass alle Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Sicherung des Arbeitsplatzes als Werbungskosten abzugsfähig sind. Die häufigsten Werbungskosten sind Fahrtkosten, Bewerbungskosten, Gewerkschaftsbeiträge oder Reisekosten. An gewisse Werbungskosten wie z.B. Umzugskosten sind auch Bedingungen geknüpft (Zeitersparnis bei den Wegen zur ersten Tätigkeitsstätte), damit diese steuerlich abzugsfähig sind.

Abzugsfähig sind z.B.:
1) Fahrtkosten für die Wege Wohnung und erste Tätigkeitsstätte
2) Reisekosten (Dienstreisen, Fortbildungen, Fahrten zu Bewerbungsgesprächen)
3) Beiträge zur Gewerkschaften
4) Bewerbungskosten
5) Umzugskosten

Häufige Fragen zur Steuererklärung:

Die Steuererklärung muss bis zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein.
Wenn Sie steuerlich Vertreten werden verlängert sich die Frist bis zum 31.12. des Folgejahres.
Die Steuererklärung kann per Post eingereicht werden. Ein persönliches Auftreten ist nicht mehr Erforderlich.
Normalerweise sollte die Erklärung aber elektronisch Übermittelt werden.
Grundsätzlich kann dies passieren. Dies ist am häufigsten der Fall, wenn sogenannte Lohnersatzleistungen im Veranlagungsjahr bezogen wurden.
Lohnersatzleistungen sind z.B. Elterngeld oder Arbeitslosengeld.
Wenn alle Unterlagen vorliegen erstelle ich Ihnen die Steuererklärung innerhalb von 3 Tagen. Nach der Besprechung wird die Steuererklärung dem zuständigen Finanzamt übermittelt. Die Bearbeitung beim Finanzamt nimmt in der Regel 4 bis 6 Wochen in Anspruch.
Dies ist stark von den Einkünften abhängig und dementsprechend auch vom Aufwand. Die Preisfrage kann erst nach Sichtung der Unterlagen endgültig geklärt werden.