Lohnbuchhaltung

Mit der Zeit gehen!

Genau wie die Finanzbuchhaltung entwickelt sich auch die Lohnbuchhaltung weiter. Sie möchten keine Briefe mit Lohnabrechnungen mehr verteilen? Das ist auch nicht notwendig. Ich kann Ihnen die Lohnabrechnungen erstellen und die Mitarbeiter rufen diese elektronisch ab oder die Lohnabrechnungen werden direkt an die Mitarbeiter versandt. Das ist alles kein Problem mehr. Der Papieraufwand wird minimiert durch die Möglichkeiten der EDV. Es ist nicht mehr nötig auf die Post des Steuerberaters zu warten. Aber auch die standard Lohnabrechnung erstelle ich Ihnen gerne. Ganz nach Wunsch des Mandanten.

Lohnbuchhaltung - Lohnabrechnung / Gehälter

Gehälter

Bevor Sie einen Mitarbeiter einstellen, sollten Sie wissen was Sie ein Mitarbeiter kostet. Sie vereinbaren ein Gehalt mit dem Mitarbeiter. Dies sind aber leider nicht die kompletten Kosten. Zum Bruttoarbeitslohn (Lohn vor Abzug der Sozialversicherung und der Lohnsteuer) kommt noch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, die Umlagen und die Berufsgenossenschaft. Die Berufsgenossenschaft ist die Unfallversicherung für die Mitarbeiter. Die Umlage1 ist nur für Betriebe bis 30 Mitarbeiter. Sie erstattet im Krankheitsfall einen gewissen Prozentsatz der Lohnfortzahlung an den Mitarbeiter an das Unternehmen zurück. Die Lohnfortzahlung wird für die ersten sechs Wochen der Krankheit an den Mitarbeiter gezahlt. Der erstattungsfähige Prozentsatz ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Die Umlage 2 ist immer abzuführen und für die Erstattung der Zahlungen während der Mutterschutzfrist. Als letztes kommt noch die Insolvenzgeldumlage hinzu. Diese Zusatzkosten betragen über 20% des Bruttogehaltes eines Mitarbeiters.

Gehaltsoptimierung

Um das Entgelt für den Mitarbeiter zu optimieren stehen leider nicht mehr sehr viele Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Möglichkeit wäre z.B. eine Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. Sie können Ihrem Mitarbeiter außerdem Telekommunikationsgeräte zur Verfügung stellen wie PC, Laptop oder Handy, welche der Mitarbeiter auch privat nutzen darf. Die private Nutzung ist steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Hier ist darauf zu achten, dass die Rechnungen auf den Namen der Firma laufen und im Betriebsvermögen bilanziert werden.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit die Telefonkosten Ihres Mitarbeiters zu übernehmen. Auch diese Möglichkeit ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Wenn Sie den Anschluss auf den Firmennamen umstellen, können Sie zusätzlich noch die Vorsteuer aus den Rechnungen ziehen solange Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Dies sind einige Beispiele für die Gehaltsoptimierung. Ob diese bei Ihnen möglich und sinnvoll ist, muss erst noch geprüft werden. Gerne helfe ich Ihnen bei der Auswahl der für Sie besten Möglichkeit.

Papierlos

Sie haben keine Zeit für die Lohnabrechnung? Und möchten die Lohnabrechnung am liebsten elektronisch machen. Dann sind Sie bei mir richtig. Auch die Lohnabrechnung kann ausschließlich elektronisch bearbeitet werden. Der Datenträger für die Bank wird auf Wunsch direkt übermittelt. Die Lohnabrechnungen können von jedem Mitarbeiter individuell abgerufen werden. Der Datenschutz ist selbstverständlich gewährleistet. Dies ist mein Angebot an Sie um Ihr Büro so papierlos wie möglich zu gestalten.

Aber auch wenn Sie die Abrechnungen lieber klassisch auf Papier haben wollen, ist das für mich kein Problem. Auf Wunsch versende ich die Lohnabrechnungen direkt an die Mitarbeiter oder an Sie.

Die Übersendung der Lohnabrechnungen kann sehr individuell gestaltet werden. Sprechen Sie mich an, um die für Sie beste Variante zu ermitteln.