Existenzgründung

Sie brauchen steuerliche Beratung?

Existenzgründung, Geschäftsidee mit Unterstützung des Steuerberaters umsetzen

In welcher Branche Sie sich auch selbständig machen wollen, greifen Sie auf meine Erfahrung zurück. Ein häufiger Grund für ein Scheitern bei der Existenzgründung ist, dass viele keine Ahnung vom Steuerrecht haben. Muss ich mich steuerlich melden? Was muss ich zusätzlich zu meiner Steuererklärung abgeben? Diese Fragen kann Ihnen nur ein Steuerberater kompetent beantworten. Ich helfe Ihnen beim Aufbau Ihres Traumes. Kompetent, zuverlässig und immer zu erreichen.

Die ersten Schritte

Was muss bei einer Existenzgründung zuerst beachtet werden um mit den Behörden reibungslos zusammen arbeiten zu können. Zu allererst müssen Sie entscheiden ob ein Gewerbebetrieb vorliegt oder nicht. Beispiele für einen Gewerbebetrieb sind Handwerk, Industrie oder Dienstleistungen. Allerdings nicht alle Dienstleistungen. Es gibt noch die sogenannten freien Berufe wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Künstler. Falls Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen wollen, ist immer eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt abzugeben. Bei den freien Berufen ist keine Gewerbeanmeldung vonnöten. Die Gewerbeanmeldung reicht alleine aber nicht aus. Es muss auch der sogenannte steuerliche Erfassungsbogen ausgefüllt an das Finanzamt versendet werden. Hier ist unter anderem zu entscheiden ob Sie die Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer in Anspruch nehmen dürfen oder möchten.

Die Kleinunternehmerregelung kommt zum Einsatz, wenn Sie voraussichtlich einen Umsatz von nicht mehr als 17.500,- € im laufenden Jahr erzielen. Sollte Ihr Umsatz 17.500,- € voraussichtlich nicht überschreiten, haben Sie die Möglichkeit Ihre Rechnungen ohne Ausweis der Umsatzsteuer zu schreiben. Sie haben auch die Möglichkeit auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Dann ist in den Ausgangsrechnungen gegebenenfalls Umsatzsteuer auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen, solange es sich nicht um steuerbefreite Umsätze handelt (§4 UStG). Es ist in beiden Fällen eine Umsatzsteuererklärung zum Jahresende zu erstellen.

Wichtig bei der Berechnung des Gesamtumsatzes ist, dass steuerbefreite Umsätze in der Regel bis auf wenige Ausnahmen auf die Bemessungsgrundlage angerechnet werden. Sollten Sie also einen Misch aus steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen haben kann es dazu führen, dass Sie Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen, obwohl die steuerpflichtigen Umsätze deutlich unter 17.500,- € liegen. Lassen Sie sich ausgiebig durch Ihren Steuerberater hierzu beraten.

Verkäufe steigern. Der Steuerberater hilft bei der Finanzplanung

Finanzplanung

Eine wichtige Frage ist ob sich die Existenzgründung überhaupt finanzieren lässt. Habe ich genug Startkapital oder benötige ich Hilfe. Eine Möglichkeit der Unterstützung ist der Gründungszuschuss. Dieser wird durch die Agentur für Arbeit bewilligt. Voraussetzung für die Bewilligung ist ein Unternehmenskonzept welches der Existenzgründer neben anderen Unterlagen einreichen muss. Bei der Erstellung des Unternehmenskonzeptes stehe ich Ihnen gerne hilfreich zur Seite. Des Weiteren benötigen Sie noch genügend Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruch muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 150 Tage betragen und darf nicht allein auf § 147 (3) SGB III beruhen.

Rechtsform

Bei der Existenzgründung ist die Rechtsform eine wichtige Entscheidung. Aber welche Vorteile hat eine Kapitalgesellschaft wie GmbH, UG oder AG gegenüber einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft. Ich erkläre Ihnen die Vor- und Nachteile aller Rechtsformen. Dabei steht Ihr Geschäftskonzept im Mittelpunkt.

Rechnungen

Sie machen sich selbständig und es kommen die ersten Kunden. Nach erledigter Arbeit soll auch das Entgelt in Rechnung gestellt werden. Aber wie sieht eine Rechnung aus? Welche Rechnungsangaben muss eine Rechnung enthalten? Wie wird die Umsatzsteuer ausgewiesen? Muss ich überhaupt Umsatzsteuer ausweisen?

Die ersten Mitarbeiter

Bevor Sie einen Mitarbeiter einstellen, sollten Sie wissen was Sie ein Mitarbeiter kostet. Sie vereinbaren ein Gehalt mit dem Mitarbeiter. Dies sind aber leider nicht die kompletten Kosten. Zum Bruttoarbeitslohn (Lohn vor Abzug der Sozialversicherung und der Lohnsteuer) kommt noch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, die Umlagen und die Berufsgenossenschaft. Die Berufsgenossenschaft ist die Unfallversicherung für die Mitarbeiter. Die Umlage1 ist nur für Betriebe bis 30 Mitarbeiter. Sie erstattet im Krankheitsfall einen gewissen Prozentsatz der Lohnfortzahlung an den Mitarbeiter an das Unternehmen zurück. Die Lohnfortzahlung wird für die ersten sechs Wochen der Krankheit an den Mitarbeiter gezahlt. Der erstattungsfähige Prozentsatz ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Die Umlage 2 ist immer abzuführen und für die Erstattung der Zahlungen während der Mutterschutzfrist. Als letztes kommt noch die Insolvenzgeldumlage hinzu. Diese Zusatzkosten betragen über 20% des Bruttogehaltes eines Mitarbeiters.

Firmenwagen

Viele Unternehmer möchten gerne einen Firmenwagen absetzen, aber was ist die beste Alternative? Kaufen, leasen oder Ihr privates Fahrzeug gewerblich nutzen? Die Konsequenzen können sehr unterschiedlich sein. Lassen Sie sich entsprechend beraten. Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Lassen Sie sich beraten

Wenn Sie eine steuerliche Beratung zum Thema Existenzgründung wünschen, können Sie jederzeit über das Kontaktformular einen Termin vereibaren oder mich anrufen. Wenn Sie noch Beruftätig sind oder erst Abend Zeit haben, können Sie auch gern einen Termin außerhalb der regulären Öffnungszeiten wählen.